Wer braucht ein UBI Funkzeugnis?
Frage: Darf der Inhaber eines UBI Funkscheines ein Schiff mit Kombianlage auf Binnengewässern führen - auch wenn er kein SRC Seefunkzeugnis hat?
Fahren Sie auf See und nehmen am Seefunkdienst teil (durch Schaltung auf Seefunk) benötigen Sie ein SRC-Zeugnis.
Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil (ebenfalls durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis. D.h. es kommt auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Zeugnis Sie benötigen. Nur weil die Anlage in der Lage ist auch am Seefunkdienst teilzunehmen, heißt dies noch lange nicht, das Sie auch ein Seefunkzeugnis benötigen, wenn Sie z.B. ausschließlich den Mittellandkanal befahren. Umgekehrt natürlich ebenso: Wenn Sie also nur Seegebiete befahren auf denen der Seefunkdienst angeboten wird, benötigen Sie ein SRC bzw. LRC (je nach Anlage), jedoch kein UBI-Zeugnis obwohl die Anlage dazu in der Lage wäre auch an diesem Dienst teilzunehmen. Alles andere ginge am Sinn und Zweck der Verordnungen vorbei. Ich hoffe, meine Angaben helfen Ihnen weiter und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag .... Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken 56070 Koblenz -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Frage: Darf ich im Binnenfunk ein Handfunkgerät, das eine ATIS Kennung hat, als alleiniges Funkgerät einsetzen? In der regionalen Vereinbarung steht im Anhang 3, dass auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20m) der Betrieb von tragbaren Funkgeräten an Bord nicht gestattet ist. Ansonsten dürfen die tragbareb Funkgeräte nur auf den Kanälen 15 und 17 an Bord (zur Verbindung an Bord mit der festeingebauten Funkanlage) genutzt werden, also nicht zur Verbindung mit anderen Schiffen und Schleusen etc...... Bundesnetzagentur, ASt Hamburg
|
UBI Kurs
