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Wer braucht ein SRC Funkzeugnis?


Der nächste Kurs bereitet auf die
Prüfung in Hannover vor: Sa. 14.04.12 / 09:00 Uhr

SRC    Fr 16.03.  14.00-19.00
SRC   Sa 17.03.  09.00-17.00
SRC   Fr 30.03.  14.00-19.00
SRC   Sa 31.03. 09.00-17.00

Generalprobe in der Woche vor der Prüfung
- in 2er Gruppe
- oder Einzeln am Telefon

Für je 2 Teilnehmer steht ein Original Prüfungsgerät
ICOM M503 zur Verfügung.

Dadurch kommen, und müssen Sie oft ans Mikrofon.

Kursgebühr:
250,00 €-
40,00 € - 200 seitiges Script incl. Prüfungsfragen
ca.86,00€  Prüfungsgebühr werden nach Anmeldung zur Prüfung direkt vom Prüfungsausschuss berechnet.

Zur Buchung des SRC Kurses =>

 

 

Nach dem Untergang der Titanic wurden Hörwachen für den  Seefunk eingeführt. Das Rad der Zeit steht nicht still, weshalb die SOLAS (Safety of life at sea) schon lange nicht mehr von SOS spricht, sondern von einem neuen, weltweit arbeitenden Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritim Distress and Safety System).

Das GMDSS umfasst u.a. den Digital Selective Call (DSC), die Systeme Navtex (NAVigational Warnings by TEleX), EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon), EGC (Enhanced Group Call) und SART (Search and Rescue Transponder). Das System erlaubt eine weitgehend automatische Alarmierung und schliesst Sportboote mit ein. Bisherige Alarmierungssysteme werden abgeschaltet.

Zur Teilnahme am GMDSS Sicherheitssystem in den Küstengewässern ist der SRC (Short Range Certificate) notwendig. Der SRC berechtigt Sie für den klassischen UKW Sprechfunk an der Küste.
Darüberhinaus stehen die Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW zur Verfügung.

Gegenüber dem reinen Sprechfunk ergeben sich dabei durch das GMDSS folgende Vorteile:

  • Der Digitale Selektivruf hat die doppelte Reichweite (ca. 60 sm)
  • Im Notfall werden automatisch mit dem Alarmknopf
    - die GPS Position,
    - die Identifikationsnummer des Schiffes
    - (und die Art des Notfalls) übertragen.

    • Dadurch wird die Alarmierung schneller und sicherer.
    • Es gibt keine sprachliche Verständigungsschwierigkeiten mit der Besatzung von Schiffen der Berufsschiffahrt - dort spricht kaum noch jemand Deutsch.
    • Die Seenotretter können anhand der Identifikationsnummer die geeigneten Rettungsmaßnahmen einleiten.

Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben

Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat.

Übergangsregelung bis 31.12.2009

Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet. Siehe auch die Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 aus 2008.

Charterskipper haben nun Zeit bis Ende 2009 das Funkzeugnis zu erwerben.

 

 

Weiterführende Links:
Bundesgesetzblatt Teil I Blatt 16 vom 15.04.2008
Sportseeschifferscheinverordnung  

 
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