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SRC Prüfung nach englischer RYA Prüfungsordnung

Die Unterschiede zwischen dem SRC nach deutscher bzw. englischer Prüfung liegen in zwei Versionen einer CEPT Empfehlung:
CEPT/ERC/RECOMMENDATION 31-04 (Nicosia 1994 and revised in Kyiv 2009)
http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/of...f/REC3104E.PDF
In der ersten  Cept Empfehlung in Nikosia 1994 beschlossenen Fassung steht im Annex:
The examination should consist of theoretical supplemented by practical tests and/or assessed practical training,
and should include at least:

In der CEPT Empfehlung in Kiev wurde in 2009 ein Satz eingefügt: "overseen by an independent examiner":

The examination should consist of theoretical supplemented by practical tests and/or assessed practical training,
overseen by an independent examiner
and should include at least:

Dies wird in der Prüfungspraxis des RYA in UK nicht umgesetzt, dort nimmt der Ausbilder auch die Prüfung ab.

Jedem Mitgliedsland der CEPT steht es frei, diese CEPT Beschlüsse, es sind letzlich nur Normierungsentwürfe, dann umzusetzen - oder auch teilweise, oder garnicht zu implementieren.

http://www.erodocdb.dk/doks/implement_doc_adm.aspx?docid=1616

Auf dieser Grundlage ist vom deutschen Verkehrsministerium für die Inhaber der SRC Zeugnisse nach RYA Prüfungsordnung eine Nachprüfung abgeordnet worden. Dies tritt in 2011 in Kraft.

 

Alte Funkzeugnisse

Ab 2003 ist auch für die Sportboote (d.h. Non SOLAS) das GMDSS verbindlich.
Ebenso die Prüfung in Englisch für die internationale Nutzung des Funkzeugnisses. Lediglich in der SOLAS Berufsschiffahrt  gibt es ein GMDSS Zeugnis ohne Englischkenntnisse. Das UKW Betriebszeugnis für Funker (UBZ) ermöglicht den gestandenen Fahrensleuten der Küstenschiffahrt die Teilnehme am GMDSS. Sonst könnten sie bei fehlenden Englischkenntnissen den Beruf nicht mehr ausüben.


Berechtigung in folgenden Bereichen

Solas

Binnen-
schifffahrts-
funk
UKW
Seefunk ohne
GMDSS
UKW Seefunk
mit GMDSS
national
UKW Seefunk
mit GMDSS
international =Englisch
Seefunk
Kurz- und Grenzwelle-
Seefunk

Nur-Sprechfunk

GMDSS an der Küste

Weltweit

Aktuelle Funkzeugnisse ab 2003

1. Sprechfunkzeugnis für den Binnen (UBI)
x




2. Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

x
x
x

3. Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)

x
x
x
x

UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ) x

x
x


Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis (ROC) x

x
x
x

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC) x

x
x
x
x
 

Funkzeugnisse bis 2003






4. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW
x
x



5. Allgemeines Sprechfunkzeugnis
x
x


x

Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II x
x
x
x


Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I x
x
x
x
x

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker x
x
x
x
x
x

 

Zeugnisse für Sportboote
Der alte Begriff  Rheinfunk (bei 4 und 5) sagt aus, daß auch damit heute Sprechfunk Binnen = UBI erlaubt ist.
Der Begriff  Funkbetriebszeugnis umfasst den Sprechfunk und den Betrieb (übersetzt vom engl. Operating) von GMDSS Funkanlagen.
Wenn wie bei 4 und 5 nur Sprechfunk drauf steht, dann darf kein Digital Selectiv Call "betrieben werden".
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Merkblatt zum Thema "Alte Funkzeugnisse" im Binnenfunk von der WSV

Merkblatt zum Umschreiben alter Funkzeugnisse in der Berufsschifffahrt

Zwölfte Verordnung zur Änderung seefahrtrechtlicher Vorschriften

 
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